Schulvorstand
Bestandteil der Eigenverantwortlichen Schule ist der Schulvorstand, ein Vertretungsgremium von Lehrkräften und Elternschaft nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG).
Die Zusammensetzung des Schulvorstandes ist im § 38b des NSchG geregelt. Er ist das wichtigste Gremium der Schule.
Auch an unserer Grundschule besteht der Schulvorstand jeweils zur Hälfte aus Erziehungsberechtigten und Lehrkräften inklusive Schulleiterin.
Welche konkreten Entscheidungsbefugnisse der Schulvorstand hat, ist in § 38a Abs. 3 NSchG verbindlich festgelegt. Dazu zählen unter anderem Entscheidungen über
- den Haushaltsplan, den die Schulleitung vorlegt
- die Gestaltung der Stundentafel
- Grundsätze zur Durchführung von Projektwochen
- Regelungen zu Werbung und Sponsoring an der Schule
Der Schulvorstand gestaltet die Qualitätsentwicklung der Schule aktiv mit und trifft wichtige Entscheidungen zur schulischen Arbeit; damit leistet er einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Gestaltung des schulischen Lebens.