Radfahrprüfung
Zentraler Bestandteil der Radfahrausbildung in der Grundschule ist die Stärkung der Verkehrssicherheit. Das Fahrradfahren leistet zudem einen Beitrag zur Gesundheit und selbstständigen Mobilität.
Kinder im Grundschulalter zählen zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmenden. Aufgrund ihrer geringeren Körpergröße und ihres noch eingeschränkten peripheren Sehens sowie begrenzter Erfahrung fällt es ihnen oft schwer, Verkehrssituationen richtig einzuschätzen. Eine systematische Ausbildung unterstützt sie dabei, Verkehrsregeln sicher zu verstehen und anzuwenden, Gefahren frühzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren.
Angesichts eines zunehmend dichteren und komplexeren Straßenverkehrs ist es wichtig, dass Kinder frühzeitig lernen, sich sicher und verantwortungsbewusst im Straßenverkehr zu bewegen. Untersuchungen belegen zudem, dass Kinder mit einer abgeschlossenen Radfahrausbildung deutlich seltener in Fahrradunfälle verwickelt sind.
Ab der 2. Klasse üben die Schülerinnen und Schüler an unserer Schule das Fahrradfahren zunächst im geschützten Bereich auf dem Schulhof. Mit zunehmender Sicherheit wird in der 3. Klasse mit Unterstützung von Eltern das Fahren im Straßenverkehr eingeführt, geübt und gefestigt.
In Zusammenarbeit mit der Polizei findet die Radfahrprüfung zu Beginn der vierten Klasse statt. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Im theoretischen Teil bearbeiten die Schülerinnen und Schüler abschließend einen Fragebogen. Der praktische Teil umfasst eine zuvor mehrfach geübte Radfahrstrecke durch den Ortsteil. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass das Fahrrad von der Polizei als verkehrssicher eingestuft wurde. Entlang der Strecke beobachten Eltern sowie Mitarbeitende der Schule das Fahrverhalten und dokumentieren mögliche Fehler.
Schwere Verstöße – etwa gegen Vorfahrtsregeln oder das Rotlicht an Ampeln – sowie wiederholtes Fehlverhalten, zum Beispiel an Fußgängerüberwegen, führen ebenso wie das Überschreiten der erlaubten Fehlerpunkte zum Nichtbestehen der Prüfung.
Nach bestandener Radfahrprüfung sind die Kinder aus schulischer Sicht berechtigt, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen.