Meldepflichtige Krankheiten
Sobald bei einem Kind der Verdacht oder die Diagnose einer meldepflichtigen Krankheit wie Windpocken, Keuchhusten, Masern oder Röteln vorliegt, sind die Eltern verpflichtet, dies der Schule zu melden.
Weitere Informationen zu meldepflichtigen Krankheiten sind auf der Seite des Landkreises Celle zu finden.
Kopfläuse
Kopflausbefall zählt zu den häufigsten parasitären Erkrankungen in Europa. Kopfläuse können grundsätzlich jeden betreffen und stehen nicht in Zusammenhang mit fehlender Hygiene. Vor allem dort, wo viele Kinder aufeinandertreffen, breiten sich Kopfläuse rasch aus.
Wird bei einem Kind ein Kopflausbefall festgestellt, ist die Schule umgehend zu benachrichtigen. Die Schule informiert dann die Klassenelternschaft in anonymisierter Form über den aufgetretenen Lausbefall.
Betroffene Kinder, die aufgrund eines Läusebefalls mit wirksamen Mitteln behandelt wurden, können die Schule am Tag nach der Erstbehandlung ohne ärztliches Attest durch schriftliche Bestätigung der Eltern wieder besuchen. In Einzelfällen kann die Schule eine andere Vorgehensweise verlangen.
Kinder mit Kopfläusen dürfen solange die Schule nicht besuchen, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.